Zunächst den Vertrag bestimmen
Eine unverbindliche Anfrage, eine bestätigte Tischreservierung und ein fest gebuchtes Menü sind rechtlich nicht gleichzusetzen. Sichern Sie, was über Personenzahl, Leistung, Termin, Preis und Stornierung vereinbart wurde. Eine nachträglich übersandte Bedingung wird nicht allein dadurch Teil der ursprünglichen Buchung. Auch der konkrete Buchungsweg ist relevant.
Bedingungen vor der Buchung verständlich machen
Wer Stornierungsbedingungen verwenden möchte, muss deren wirksame Einbeziehung und Inhalt prüfen. Überraschende oder unklare Regelungen können problematisch sein. Für die Inhaltskontrolle ist insbesondere § 307 BGB maßgeblich. Eine klare Darstellung im Buchungsprozess ist deshalb ebenso wichtig wie der Wortlaut des Textes.
Schadenspauschalen sorgfältig gestalten
Bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern ist insbesondere § 309 Nr. 5 BGB zu beachten. Eine Schadenspauschale darf den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen; der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens muss ausdrücklich möglich bleiben. Die Bezeichnung als „Gebühr“ entscheidet nicht allein über die rechtliche Einordnung. Einen pauschal für alle Betriebe richtigen Betrag gibt es nicht.
Den tatsächlichen Verlauf dokumentieren
Bewahren Sie Buchungsbestätigung, vereinbarte Bedingungen, Absage und Kontaktversuche auf. Für eine konkrete Forderung können ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung eine Rolle spielen. Prüfen Sie daher zuerst die tatsächlichen Grundlagen, bevor Sie eine Rechnung oder Mahnung versenden. Bei Gruppen, Veranstaltungen und Catering sind Leistungsumfang und Vorbereitung häufig gesondert zu bewerten.
Für die Vorbereitung
- Buchung und vereinbarten Leistungsumfang sichern
- Zeitpunkt der Einbeziehung von Bedingungen prüfen
- Absage und Kontaktversuche dokumentieren
- Ersparte Kosten und Ersatzbelegung erfassen
- Anspruch und Betrag vor Forderungsversand prüfen